Neue Regelung zur Testung
Nach den Zeugnisferien unterliegen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht.
Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben.
Im verlinkten Ministerbrief finden Sie weitere Informationen.