Schulordnung
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Vorwort
Niemand lebt allein auf einer Insel, auf der man tun und lassen
kann, was man will.
Das tägliche “Unternehmen Schule” bedarf bei mehr als 500
Beteiligten einiger grundsätzlicher Regelungen, denen sich alle
einvernehmlich unterordnen müssen, wenn ein möglichst reibungsarmer
Ablauf des Schulalltags garantiert werden soll.
Wir freuen uns auf eure Mitarbeit!
Grundsätzliches
1. Selbstverständlich gelten an unserer Schule die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes. Daher ist der Konsum von Alkohol, Tabakwaren
und jeglicher anderer Drogen grundsätzlich verboten.
2. Das Mitbringen und der Einsatz von Waffen und sonstiger
gefährlicher Materialien und Gegenstände ist strengstens verboten
und wird umgehend polizeilich verfolgt.
3. Die Benutzung von Handys, Walkmen, CD-und MP3-Playern sowie
ähnlichen elektronischen Geräten ist während der gesamten Schulzeit
untersagt.
Im Falle der Nichtbefolgung dieser Anordnung werden die
betreffenden Geräte jeweils für eine Woche eingezogen und bis zu
ihrer Abholung im Sekretariat deponiert.
4. Aufnahmen per Fotohandy, Foto-/ Digitalkamera oder Camcorder,
die die Persönlichkeitsrechte der in der Schule tätigen Personen
verletzen oder einschränken könnten, sind ebenso untersagt wie Ton-
und Bildaufnahmen vom Unterricht.
Ausnahmen gelten bei der Dokumentation von Schul- und
Klassenfesten, Projekt-
tagen oder Klassenfahrten. Hier - wie bei der Aufnahme von
Rollenspielen zu unterrichtlichen Zwecken - ist die vorherige
Genehmigung der jeweils abgebildeten Personen einzuholen.
5. Für die Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen, wie z.B.
Sportfesten, Klassen- oder Schulfeiern, Musikworkshops etc. gelten
die Regeln eines respektvollen und fairen Miteinanders.
6. Bei Ausflügen, Klassenfahrten, Betriebspraktika,
(über)regionalen Wettbewerbs-
teilnahmen etc. achten wir darauf, dass wir unsere Schule nach
außen hin würdig vertreten.
Unterricht
1. Wir achten auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten. Bei
Verspätung oder Verhinderung entschuldigen wir uns umgehend.
2. Vor Unterrichtsbeginn halten wir alle benötigten Materialien auf
dem Tisch bereit.
3. Nach den Pausen halten wir uns nicht mehr vor der
Klassenzimmertür auf.
4. Wenn eine Klasse oder ein Kurs 5-10 Minuten nach dem
Klingelzeichen noch ohne Lehrkraft ist, informiert ihr umgehend das
Sekretariat oder fragt im Lehrerzimmer nach.
Aktuelle Abweichungen vom Stundenplan oder den Namen einer
kurzfristig benannten Vertretungskraft entnehmt ihr dem täglich
wechselnden Aushang
beim Schulassistenten.
5. Die Fach- bzw. Klassenräume werden erst nach der jeweiligen
Pause aufgesucht. Die Ablage der Taschen ist jedoch schon vorher
möglich.
6. Innerhalb der Klassen- und Fachräume wird nicht gerannt oder
getobt.
7. Wir gehen mit der Einrichtung und allen Geräten schonend um,
damit diese von allen möglichst lange genutzt werden können. Das
Verunzieren des Mobiliars sowie der Türen und Wände ist
Sachbeschädigung. Wer einen solchen Schaden verursacht, muss für
ihn einstehen und ihn beim Klassenlehrer, bei der Klassenlehrerin
oder beim Hausmeister melden.
8. Alle tragen Verantwortung für die Sauberkeit der Klassen- und
Fachräume.
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Übernahme
von Gemeinschaftsaufgaben (wie z.B. von Tafel- und
Ordnungsdiensten) regeln eure jeweiligen Klassenlehrer/-innen mit
euch.
9. Radios, Fernseh- bzw. Videogeräte, DVD-Player sowie
Cassettenrecorder dürfen nur zu Unterrichtszwecken eingesetzt
werden.
!0. Ihr dürft euch nur während eurer realen Unterrichtszeiten in
der Schule aufhalten, da ansonsten der Versicherungsschutz
entfällt. Bei Verstoß gegen diese Regelung nehmt ihr am Unterricht
einer anderen Klasse teil oder müsst umgehend von einem
Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
11. Für die Fachräume, den Medienraum, die Lernstation sowie den
Trainings- raum gilt die jeweils dort ausgehängte Verhaltens- bzw.
Benutzerordnung.
12. Die Regeln für umsichtiges Verhalten im Falle eines Brandes ist
dem Feuerwegeplan, der in jedem Klassenraum sowie in den Fluren
aushängt, zu entnehmen.
Pausen
1. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 verlassen während
der drei
großen Pausen unverzüglich die Unterrichtsräume und Flure.
In den Fluren und vor den Ausgängen regeln Aufsichtsschüler/-innen
der Abschlussklassen das möglichst reibungslose und zügige
Übergehen aller übrigen Schülerinnen und Schüler auf das
Pausengelände. 1.)
In den dafür vorgesehenen Pausen könnt ihr euch vorher noch im
Schülercafé mit Brötchen und Getränken versorgen. Ansonsten hält
der Schülerladen weitere Angebote für euch bereit.
2. Bei Regenwetter oder extremer Kälte könnt ihr eure Pausen im
Foyer und im Flurbereich darüber verbringen (nicht aber in den
Unterrichtsräumen und auch nicht in der Lernstation).
3. In der Pause nach eurem Schwimmunterricht dürft ihr euch im
Foyer aufhalten.
4. Auf Treppen und Fluren darf - wegen der damit verbundenen
Unfallgefahr -
nicht gerannt und getobt werden. Ferner ist das Ballspielen in
diesen Bereichen
nicht erlaubt. Dazu sind die Rasenflächen des Sportgeländes
vorgesehen (siehe schraffierte Bereiche auf dem Schulgeländeplan).
Die Ausgabe von Spielgeräten übernimmt die Schülerschaft in
Eigenregie. Mit dem Leihgut ist schonend umzugehen.
Unbedachtes bzw. unvorsichtiges Verhalten ist zu vermeiden.
Gefährliche Spiele sind nicht erlaubt, gewalttätige
Auseinandersetzungen untersagt.
5. Im Winter hat das Schneeballwerfen wegen möglicher
Verletzungsgefahren zu unterbleiben.
6. Das Fahren mit dem Rad, Skateboard oder Inlinern ist auf dem
Schulgelände sowie auf den Wegen des Pausengeländes nicht erlaubt.
Ausgenommen davon sind für Radfahrer/-innen die Zufahrtwege zum
Fahrradstand. Bei Fahrradprüfungen gilt eine Sonderregelung.
7. Den Kiosk an der Schwimmhalle dürft ihr nur in der 20er-Pause
aufsuchen.
Die dort erstandene Ware soll im Bereich des Pausengeländes
verzehrt werden. Warme Speisen werden nicht mit ins Schulgebäude
gebracht.
8. Das Pausengelände ist von Verunreinigungen frei zu halten.
Ein wöchentlich wechselnder Hofdienst sorgt für die Grundreinigung.
9. Ihr dürft das Schulgelände nur zum Aufsuchen der
Gemeindebücherei verlassen. Für jede Klassenstufe ist dabei ein
bestimmter Tag in der Woche vorgesehen.
Ansonsten dürft ihr das Schulgelände nur mit Genehmigung eines
Lehrers oder einer Lehrerin verlassen oder wenn ein
Erziehungsberechtigter die Erlaubnis dazu vorher schriftlich
beantragt und genehmigt bekommen hat. Bei Verstoß gegen diese
Regelung entfällt der Versicherungsschutz.
1.) Die Grenzen des Schul- bzw. Pausengeländes sind im Lageplan
festgehalten
Verhalten an den Bushaltestellen und am Busbahnhof
1. Damit der Schultag aggressionsfrei und sicher begonnen und
beendet wird, stellt ihr euch an der jeweiligen Bushaltestelle
geordnet hintereinander an (am Busbahnhof hinter der durchlaufenden
Markierung). Dabei ist ein Vor- bzw. ein Dazwischendrängeln zu
vermeiden.
2. Am Busbahnhof haben die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen
im ersten Schulhalbjahr das Vorrecht, am Anfang der Schlange zu
stehen. Die sie in der Schlussstunde unterrichtenden Lehrkräfte
begleiten sie in den ersten 14 Tagen dabei (ggf. 5 Minuten vorher
aufstellen).
Für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule gilt das o. a.
Vorrecht das ganze Jahr über.
3. Die jeweils gültige Busfahrkarte ist stets mitzuführen und dem
Busfahrer auf Verlangen vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.
4. Um Verletzungen zu vermeiden und die Busfahrt nicht zu
verzögern, drängelt und schubst niemand beim Ein- und Aussteigen.
Ältere Schülerinnen und Schüler achten auf jüngere und geben selbst
ein gutes Vorbild.
5. Die vorderen Sitzplätze sind den jüngeren bzw. gehbehinderten
Schülerinnen und Schülern vorbehalten. Es besteht kein Anrecht auf
einen frei gehaltenen (“reservierten”) Platz. Die Schülerinnen und
Schüler der Grundschule haben ein generelles Sitzplatzrecht. Dieses
gilt auch bei der Anfahrt zur Schule, wenn die Schülerinnen und
Schüler der Grundschule später zusteigen und ältere Schülerinnen
und Schüler dafür aufstehen müssen.
6. Das Herumlaufen im Bus ist verboten, ebenso wie das Stehen,
solange noch freie Sitzplätze vorhanden sind. Daneben ist auch der
Aufenthalt im Bereich des Einstiegs (vor der Schranke) sowie auf
den Stufen des Ausstiegs untersagt.
7. Aggressive Verhaltensweisen haben im Bus zu unterbleiben.
Ferner sind alle Beschmutzungen und Beschädigungen des Busses und
der Haltestellen zu unterlassen.
8. Verstöße gegen die Busordnung werden geahndet. Es gelten
selbstverständlich die Beförderungsbedingungen der jeweiligen
Busunternehmen.
9. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen, der Busangels sowie der
Busfahrer ist Folge zu leisten.
Lamstedt, den 14.03.2007
Vereinbarung
Die Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann
erfüllen,
wenn Schüler-, Lehrer- und Elternschaft vertrauensvoll
zusammenarbeiten.
Daraus ergibt sich grundsätzlich für den Umgang miteinander:
- Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln in der Schule.
- Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu
unterrichten.
- Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jede/r akzeptiert die Rechte der anderen.
- Wir gestalten und nutzen das Gebäude sowie das Gelände
unserer Schule so, dass sich alle wohlfühlen.
- Wir gehen fair und respektvoll miteinander um.
- Wir verurteilen körperliche Gewalt, verletzende Äußerungen und
Gesten
sowie das Beschädigen oder Entwenden fremden Eigentums.
- Wir üben Toleranz und schützen die Schwächeren.
- Wir verhalten uns so, dass niemand Schaden nimmt.
Wer diesen Grundsätzen und der Schulordnung zuwider handelt,
verstößt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele.
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Wir haben von der Schulordnung Kenntnis erhalten, erkennen diese
sowie die Grundsätze dieser Vereinbarung in allen Punkten an und
tragen sie aktiv mit.
Ort:________________________________________
Datum:______________________
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Unterschrift des Schülers/ ...des/der Erziehungsberechtigten ...der
Schulleitung
der Schülerin
