Nutzungsverbot Sportplatz & Schulhof
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- alle Spielplätze einschließlich Indoorspielplätze
Diese Regelungen haben zur Folge, dass neben der bereits verkündeten Nutzungsuntersagung der Sporthallen auch die Sportplätze sowie Spielgelegenheiten auf den Schulhöfen nicht mehr (außer im Rahmen der Notbetreuung) genutzt werden dürfen.